Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1.  Geltungsbereich und Vertragsgegenstand.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen sowie Lieferungen von Materialien und Waren, die zwischen der Die Malerprofis Hamburg GmbH, Lokstedter Steindamm 10, 22529 Hamburg (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) geschlossen werden.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§ 2.  Angebot, Vertragsschluss und Vertragsbestandteile.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und behalten ab dem Angebotsdatum für vier Wochen ihre Gültigkeit.
  2. Mit Annahme des Angebots gelten die angegebenen Preise für vier Monate als verbindlich, sofern kein konkreter Ausführungszeitraum abweichend vereinbart wurde.
  3. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Leistungs- und Zahlungsbedingungen sowie die vereinbarten Preise an. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Textform (z. B. E-Mail, Fax) genügt, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, welches der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistung annehmen kann.
  5. Mengenangaben in Angeboten oder Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich ermittelten Aufmaß oder den nachweislich geleisteten Arbeitsstunden.
  6. Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an bereitgestellten Unterlagen und Dokumenten ausdrücklich vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  7. Soweit ausdrücklich vereinbart, gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)“ in der jeweils gültigen Fassung ergänzend als Vertragsbestandteil.

§ 3.  Preise und Zahlungsbedingungen.

  1. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare Erschwernisse eintreten, die den Leistungsaufwand erhöhen (z.B. Behinderungen durch andere Gewerke, unzumutbare Arbeitsbedingungen).
  2. Bei reiner Warenlieferung ist der gesamte Rechnungsbetrag nach Abnahme oder Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Bauleistungen gelten die Fälligkeitsregeln des § 16 VOB/B.
  3. Für Teilleistungen können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungswert verlangt werden.
  4. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Ausführung mehr als drei Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend der Lohn- und Materialkostenentwicklung anzupassen. Änderungen der Mehrwertsteuer werden entsprechend berücksichtigt.
  5. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Auftragnehmers.
  6. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

§ 4.  Leistungszeit.

  1. Vereinbarte Ausführungs- oder Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  2. Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen verlängern die Frist entsprechend.
  3. Im Fall von Maschinen- oder Geräteausfällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen. Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 5.  Ausführungsbedingungen.

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Zufahrt zum Arbeitsort für Klein-LKW möglich ist. Soweit dies nicht gewährleistet ist, werden zusätzlich anfallende Transportkosten gesondert berechnet.
  2. Für Beschädigungen oder Verluste an Material oder Werkzeug, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, haftet der Kunde – insbesondere dann, wenn kein geeigneter, verschließbarer Lagerraum zur Verfügung gestellt wird.
  3. Der Kunde sorgt für angemessene Raumtemperaturen und stellt Strom- sowie Wasseranschlüsse unentgeltlich zur Verfügung. Notwendige Gerüste und Bauaufzüge sind vom Kunden zu stellen oder deren Kosten zu tragen.
  4. Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einschließlich der damit verbundenen Kosten sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen und zu tragen. Für die Genehmigungsfreiheit übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 6.  Kündigung und Stornierung.

  1. Der Kunde kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 648 BGB) bis zur Abnahme jederzeit kündigen. Im Falle einer Kündigung vor Abnahme steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Hierzu zählt auch der entgangene Gewinn.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, als pauschalen Schadensersatz 10% der Angebotssumme zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden belegt.

§ 7.  Abnahme.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wird und die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Eine verweigerte Abnahme kann nur aus wesentlichen Mängeln erfolgen.
  2. Erscheint der Kunde trotz Einladung und Terminbestätigung unentschuldigt nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Verzögert sich die Abnahme, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden am Werk oder Dritten, die aus der Nutzung resultieren.
  4. Der Kunde stimmt zu, dass die vollständige und vorbehaltlose Begleichung der Schlussrechnung – sofern innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung keine berechtigte Mängelanzeige erfolgt – als Abnahme der Leistung gilt.

§ 8.  Haftung für Mängel und Schäden, Verjährung.

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B, sofern diese vereinbart ist. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des BGB.
  2. Der Auftragnehmer haftet für vertragsgerechte Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, Fremdeinwirkungen oder anderer, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Farbabweichungen im Rahmen üblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
  4. Für Schäden an nicht vom Auftragnehmer bearbeiteten Teilen wird keine Haftung übernommen. Schäden, die durch das Personal oder Geräte des Auftragnehmers entstehen, sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Der Kunde hat Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  5. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Wasserschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
  6. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei unterlassener Anzeige erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Auftragnehmer hat Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie erteilt.
  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre bei neuen Sachen, ein Jahr bei gebrauchten Sachen, jeweils ab Gefahrenübergang. Für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden gelten die gesetzlichen Fristen.
  8. Für Schäden durch nachfolgende Arbeiten anderer Gewerke wird keine Haftung übernommen.
  9. Garantien im Rechtssinne werden nicht übernommen.
  10. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  11. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers.
  12. Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit verjähren innerhalb eines Jahres, sofern gesetzlich keine längeren Fristen vorgesehen sind.
  13. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter.
  14. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Für die Auswahl und Überwachung haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9.  Verjährung eigener Ansprüche.

Zahlungsansprüche des Auftragnehmers verjähren in fünf Jahren, beginnend mit dem Fälligkeitsdatum.

§ 10.  Eigentumsvorbehalt.

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Bei Einbau in Grundstücke oder Gebäude tritt der Kunde hiermit bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab.

§ 11.  Form von Erklärungen.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax), soweit gesetzlich nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 12.  Widerrufsrecht für Verbraucher.

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde. Über die Einzelheiten wird der Kunde gesondert in Textform belehrt.

§ 13.  Vertragssprache.

Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich der deutschen Sprache. Maßgeblich ist der deutsche Vertragstext.

§ 14.  Streitbeilegung / OS-Plattform.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15.  Sicherheiten / Bürgschaften.

Ist die Stellung von Sicherheiten oder Bürgschaften ausdrücklich vereinbart, so ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Sicherung seiner Ansprüche solche Sicherheiten oder Bürgschaften zu verlangen.

§ 16.  Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel.

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Der Auftragnehmer nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Streitigkeiten können alternativ vor der Handwerkskammer Hamburg verhandelt werden.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform im Sinne des § 126 BGB. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung am nächsten kommt.